Elektro Schillinger GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Elektro Schillinger GmbH für Elektroinstallations-, Service- und Wartungsleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Elektro Schillinger GmbH, Max-Planck-Straße 13, 68519 Viernheim (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").

(2) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zugestimmt hat.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Bestellungen des Kunden an uns stellen lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Auch alle Angebote von uns sind bis zur Auftragsannahme freibleibend.

(2) Die Annahme eines Auftrages durch uns erfolgt durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Lieferung und Leistung. Weicht ein Auftrag des Kunden von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Erstberatung und Folgetermin-Pauschale

(1) Die Erstberatung, telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder als erster Vor-Ort-Termin (Besichtigung, Aufmaß, orientierende Preisauskunft, Bestandsanalyse), ist für den Kunden kostenfrei und unverbindlich.

(2) Wird nach dem Ersttermin auf Wunsch des Kunden ein weiterer Termin erforderlich (z. B. Nachbesichtigung, Detail-Aufmaß, Nachberatung, Anpassung oder Ergänzung bereits erstellter Angebote, zusätzliche Planungsschritte), behalten wir uns ab diesem Folgetermin vor, eine Pauschale in Höhe von 150,00 € (brutto, inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) zu berechnen. Hintergrund: Der Kunde hat bereits mit dem Ersttermin die Möglichkeit, die angebotene Leistung zu beurteilen und eine Entscheidung zu treffen.

(3) Die Pauschale nach Absatz 2 wird dem Kunden vor dem Folgetermin in Textform (E-Mail, SMS, schriftlich) angekündigt und gilt als vereinbart, sobald der Kunde den Folgetermin schriftlich, telefonisch oder durch Zutritt zu diesem bestätigt. Ohne vorherige Ankündigung wird keine Pauschale berechnet.

(4) Kommt es im Anschluss zu einem Vertragsabschluss, wird die Pauschale vollständig auf die Auftragssumme angerechnet. Für den Kunden entstehen in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten.

(5) Kommt kein Vertragsabschluss zustande, weil der Kunde das Angebot ablehnt oder sich für ein anderes Unternehmen entscheidet, ist die Pauschale innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Verbraucherangeboten werden die Preise brutto einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug berechnen wir gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Abschlagszahlungen

Sofern kein individueller Zahlungsplan vereinbart wurde, können für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen Abschlagszahlungen gefordert werden. Bei Aufträgen mit einem Auftragsvolumen von über 5.000 € netto behalten wir uns die Anforderung einer angemessenen Materialvorkasse vor.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt während der Leistungserbringung den uneingeschränkten Zugang zur Baustelle bzw. zu den zu bearbeitenden Räumlichkeiten sicher, insbesondere auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten, soweit dies zur Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.

(2) Der Kunde stellt unentgeltlich Baustrom, Wasser, Heizung, eine sanitäre Einrichtung sowie eine verschließbare Lagermöglichkeit für Material und Werkzeug zur Verfügung, soweit diese vor Ort vorhanden sind.

(3) Der zu bearbeitende Bereich ist vom Kunden vor Arbeitsbeginn zu räumen. Für Schäden an Möbeln, Bodenbelägen, Tapeten oder sonstigen Einrichtungsgegenständen, die sich im Arbeitsbereich befinden und nicht entfernt wurden, wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

(4) Verzögerungen, die auf fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, begründen keinen Verzug des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer entstehende Mehrkosten (z. B. vergebliche Anfahrten, Wartezeit) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Lieferverzögerung

(1) Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, ungünstige Witterung, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder einer seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.

(2) Kann die Lieferung wegen Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden und die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten bleibt vorbehalten.

§ 8 Material-Teuerungsklausel

(1) Bei Verträgen, bei denen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Leistungsbeginn mehr als vier Monate liegen, behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor, sofern sich die Einkaufspreise der vertragsgegenständlichen Materialien (z. B. Kupfer, Halbleiter, PV-Module, Wärmepumpen-Komponenten) nach Vertragsschluss um mehr als 5 % erhöhen.

(2) Die Preisanpassung wird dem Kunden schriftlich unter Vorlage der entsprechenden Lieferanten- bzw. Herstellerpreisliste nachgewiesen. Übersteigt die Anpassung 15 % des ursprünglichen Materialwertes, hat der Kunde das Recht, binnen 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Der Auftragnehmer leistet für Lieferungen und Leistungen Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Werkleistungen an Bauwerken fünf Jahre, bei anderen Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme; bei Verträgen mit Unternehmern im beiderseitigen Handelsgeschäft gelten die Regelungen des § 377 HGB (Rügepflicht).

(2) Bei Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung (nach seiner Wahl Nachbesserung oder Neulieferung) berechtigt. Der Kunde hat dem Auftragnehmer hierzu eine angemessene Frist einzuräumen. Erst nach dem fruchtlosen Ablauf dieser Frist oder nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Kunde berechtigt, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz zu verlangen.

(3) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Bei Mängeln, die durch eine übliche Sichtprüfung erkennbar waren und nicht angezeigt wurden, entfallen Gewährleistungsansprüche, soweit der Kunde Unternehmer ist.

(4) Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Bedienung, eigenmächtige Veränderungen oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, sowie für Verschleißteile.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Verlängerter Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln.

(2) Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

(3) Jede Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Pfandgläubiger ist vom Eigentumsvorbehalt zu informieren. Gleiches gilt für Beschlagnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter.

(4) Sofern es sich um die Lieferung für einen Geschäftsbetrieb des Kunden handelt, dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall gelten die Forderungen des Kunden gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an uns abgetreten.

(5) Sofern Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in ein Grundstück des Kunden oder eines Dritten eingebaut werden, tritt der Kunde schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.

(6) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände mit anderen Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im entsprechenden Verhältnis des Rechnungswertes der unter Vorbehalt stehenden Gegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

§ 12 Storno und Kündigung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann den Vertrag vor Beginn der Leistungsausführung nur aus wichtigem Grund kündigen. Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen abzurechnen. Pauschal setzen wir die ersparten Aufwendungen mit 40 % der Auftragssumme an; dem Kunden bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen vorbehalten.

(2) Bereits für den Kunden spezifisch bestelltes oder angefertigtes Material (z. B. Sonderanfertigungen, PV-Module, Wärmepumpen, konfektionierte Schaltschränke) ist vom Kunden in voller Höhe des Rechnungswertes zu übernehmen.

(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (§§ 312g, 355 BGB) bleibt unberührt. Die Widerrufsbelehrung erhält der Verbraucher gesondert mit dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 13 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Viernheim). Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Für Verträge mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 16 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht.

Stand: April 2026 · Elektro Schillinger GmbH, Viernheim
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